Der Newsletter des Deutschen Kinderhilfswerkes erinnert an eine Pressekonferenz, bei der die Kinderkommission des Deutschen Bundestages die National
Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC) ihren Ergänzenden Bericht – auch Schattenbericht genannt – zum Staatenbericht vorgestellt hat.
Die Kinderkommission äußert sich ebenfalls in einer eigenen Stellungnahme zum Dritt-/Viertbericht der Bundesregierung an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Darin nimmt die
Bundesregierung ausführlich Stellung zum Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
Der Bericht der NC wirft einen deutlichen Schatten auf den Staatenbericht. "Die Bundesregierung soll nach Art. 44 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) einen Bericht über Fortschritte und Hindernisse bei der Verwirklichung der Kinderrechte vorlegen. Ein solcher Ist-Soll Vergleich liegt aber nicht vor. Stattdessen hat die Bundesregierung einen Sozialbericht verfasst, der bei aller Aufzählung vielfältiger Maßnahmen vermissen lässt, von welchen konkreten Staatenverpflichtungen die Regierung auszugehen hat. Hier sehen wir großen Nachbesserungsbedarf", so die Sprecher der National Coalition. Dass das Bundesverfassungsgericht bei den Harz IV Regelsätzen eingreifen musste und eine zügige Anpassung gefordert hat, ist ein Zeichen, dass in diesem Bereich Kinderrechte seit Jahren eklatant verletzt werden, statt die Belange von Kindern mit 'Vorrang' (Art. 3 UN-KRK)zu berücksichtigen.
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Arica Ocegueda (Freitag, 03 Februar 2017 13:44)
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